Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Die angegebenen Lieferfristen sind nur informell und keineswegs bindend. Verzögerungen können in keinem Fall eine Nichtigkeitserklärung der Bestellung oder eine Anullation derselben von Seiten des Kunden rechtfertigen. In keinem Fall sind wir gehalten, eine Entschädigung für die Verspätung zu zahlen.
2. Der Transport der Güter geschieht zu Lasten und zum Risiko des Kunden, selbst im Fall eines Verkaufs frei Bestimmungsort, die Transportkosten werden informationshalber mitgeteilt und ohne Verbindlichkeit für unsere Seite. Die verkauften Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Zahlung des vollständigen Preises. Der Käufer ist dennoch verantwortlich für den eventuellen Verlust der Ware, selbst den zufälligen oder aufgrund höherer Gewalt.
3. Reklamationen werden innerhalb 8 Tagen nach Lieferung der Ware entgegengenommen. Geht innerhalb dieser Frist keine Beanstandung ein, wird die Ware als vom Käufer akzeptiert betrachtet. Im Falle eines von uns erkannten Fehlers oder Irrtums sind wir gehalten, zurückzunehmen und zu ersetzen, was nicht der Bestellung entspricht oder Gegenstand eines Irrtums unsererseits wäre, ohne dass der Käufer Schadenersatz verlangen könnte.
4. Die MWSt, die angewandt wird zum Zeitpunkt der Bestellung oder in Zukunft, ist zu Lasten des Käufers.
5. Wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen keine schriftliche Beanstandung einreicht, werden unsere Rechnungen als akzeptiert betrachtet.
6. Unsere Rechnungen sind bar zahlbar am Sitz unserer Gesellschaft. Jede Rechnung bringt jährlich Zinsen in Höhe von 12 % mehr als die der Nationalbank und dies ab dem Fälligkeitstag und ohne Anmahnung oder Zahlungsbefehl. Anderslautende Bestimmungen des Käufers werden nicht akzeptiert.
Im Falle einer Nicht-Bezahlung einer Rechnung an ihrem Fälligkeitstag ist zwischen beiden Parteien formell vereinbart, dass eine pauschale und unwiederbringbare Vergütung von 20 % geschuldet wird auf den Betrag der nicht bezahlten Rechnungen bei einem Minimum von 125 EUR pro Rechnung. Diese Klausel entbindet nicht von der Verpflichtung der vorgesehenen Aufschubzinsen.
7. Wenn die Kredite der Käufer sich verschlechtern, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach der teilweisen Lieferung der Ware, vom Käufer Garantien zu verlangen, die wir für angemessen erachten, zur Ausführung der von uns eingegangenen Verpflichtungen. Die Weigerung, dem zu entsprechen, gibt uns das Recht, ganz oder teilweise den Kauf aufzulösen.
8. Im Falle der Nicht-Bezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag, behalten wir uns das Recht vor, die unmittelbare Zahlung aller noch nicht bezahlten Rechnungen zu fordern.
9. Das Akzeptieren von Wechseln zur Bezahlung kann in keinem Fall zur Schuldumwandlung führen.
10. Im Falle der Kündigung des Kaufvertrages wird ein Schadenersatz in Höhe von 50 % gefordert.
11. Gerichtsstand sind im Streitfall die Gerichte von Eupen oder die Gerichte des Wohnsitzes des Ankäufers gemäß der Wahl des Verkäufers.